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Die Höhe der Gerichtskosten wird nach dem deutschen Gerichtskostengesetz (GKV) erhoben. Sie setzten sich zusammen aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen, meist in Abhängigkeit vom Streitwert.
Die Höhe der Gerichtskosten ist abhängig von der Gerichtsart des jeweiligen Verfahrens:
Gerichtliche Gebühren sind alle weiteren Kosten, die dem Gericht durch die Verhandlung entstehen, z.B.:
So kann das eingeforderte Recht ganz schön teuer werden, z.B. wenn es nach einem Verkehrsunfall
vor Gericht um Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 5000 Euro geht. Die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich in dem Fall auf ca. 5150 Euro. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer und eventuelle Gebühren für Zeugen und Gutachter.
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