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mehr... Die Abkürzung GOÄ steht für: Gebührenordnung für Ärzte. Dabei handelt es sich um die Berechnungs- und Vergütungsgrundlage für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden. Dem Arzt stehen zu:
Im Rahmen der GOÄ, heißt es:
Die Leistungsübernahmen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer PKV. |