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Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache
mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben
müssen.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen. |